PROF. HERMANN AUER
STIFTUNG
Rechtsfähige öffentliche
Stiftung des bürgerlichen
Rechts
Münchner Freiheit 22
80802 München
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+49 (0)89 74 98 100
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Förderrichtlinien
Förderrichtlinien
- Die Bedürftigkeit der jeweiligen Person(en) muss mittels Originalbelegen, Sozialberichten entsprechender Organisationen, o. ä. nachgewiesen sein. Gegebenenfalls erfolgen Hausbesuche.
- Eigene Mittel der Antragsteller müssen nach Kräften eingesetzt werden. Dazu zählen auch mögliche Sach- oder Arbeitsleistungen.
- Hilfeleistungen, die der Gesetzgeber anbietet, müssen vor einer Förderung durch die Stiftung ausgeschöpft sein.
- Die Gesamtfinanzierung eines Projekts muss nachhaltig gesichert sein.
- Die Fördermittel müssen von den Bedachten zweckgebunden eingesetzt werden. Entsprechende Nachweise sind zeitnah zu erbringen.
- Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.
Unterstützungen können gewährt werden:
- wenn Menschen (unverschuldet) in Not geraten sind
- in Härtefällen, wo gesetzliche Hilfen nicht / nicht ausreichend /
nicht rechtzeitig geleistet werden
- für gemeinnützige Initiativen und Vereine
(aufgrund hoher Antragszahlen eher in Ausnahmefällen)
HINWEIS:
Aufgrund der Vielzahl täglich eingehender Anträge sowie rückläufiger Kapitalzinserträge werden vorrangig hilfsbedürftige Personen unterstützt, die seit mindestens 1 Jahr im Bundesland Bayern einen festen Wohnsitz nachweisen können.
Schulden, Kfz-Finanzierungen, Rechtsanwalts-, Arzt-, Therapiekosten u.ä. können im Regelfall nicht übernommen werden.
Antrag auf Unterstützung
Die Bewerbung für Fördermittel erfolgt durch schriftlichen Antrag.
Dieser kann mit Angabe von Namen, Vornamen, Adresse, Telefon-Nr. nach telefonischer Anfrage oder nach Anfrage per E-Mail angefordert werden.
Den vollständig ausgefüllten Original-Antrag inkl. Datenschutzerklärung (EU-DSGVO) und aller relevanten Unterlagen/Belege etc. bitte per Post an die Stiftung senden.
Hier erfolgt die Prüfung des Antrages gemäß den stiftungsrechtlichen Richtlinien.
Sind die stiftungsrechtlichen Anforderungen erfüllt, wird dem Bewerber / der Bewerberin Art und Höhe der Unterstützung schriftlich mitgeteilt.
Alle durch die PROF. HERMANN AUER STIFTUNG geleisteten Fördermittel müssen zweckgebunden eingesetzt werden.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
06.12.2024
Die Anträge auf Unterstützung finden
Sie in Kürze -> hier.
Beachten Sie dazu bitte
die -> Förderrichtlinien.