PROF. HERMANN AUER
STIFTUNG
Rechtsfähige öffentliche
Stiftung des bürgerlichen
Rechts
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80802 München
Telefon
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Telefax
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Vereinbarung
Förderrichtlinien
Förderrichtlinien
- Die Bedürftigkeit der Personen muss mittels Originalbelegen,
Sozialberichten entsprechender Organisationen, etc. nachgewiesen sein.
Gegebenenfalls erfolgen Hausbesuche.
- Eigene Mittel der Antragsteller müssen nach Kräften eingesetzt werden.
Dazu zählen auch mögliche Sach- oder Arbeitsleistungen.
- Hilfeleistungen, die der Gesetzgeber anbietet, müssen vor einer Förderung durch die Stiftung ausgeschöpft sein.
- Die Gesamtfinanzierung eines Projektes muss nachhaltig gesichert sein.
- Die Fördermittel müssen von den Bedachten zweckgebunden eingesetzt werden. Entsprechende Nachweise sind zu erbringen.
- Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.
Unterstützungen können gewährt werden:
- wenn Menschen (unverschuldet) in Not geraten sind
- in Härtefällen, wo gesetzliche Hilfen nicht / nicht ausreichend /
nicht rechtzeitig geleistet werden
- für gemeinnützige Initiativen und Vereine
(aufgrund hoher Antragszahlen derzeit jedoch eher in Ausnahmefällen)
HINWEIS:
Aufgrund der Vielzahl der täglich eingehenden Anträge und der allgemein rückläufigen Kapitalerträge werden vorrangig hilfsbedürftige Einzelfälle unterstützt, die im Bundesland Bayern seit mindestens 1 Jahr einen festen Wohnsitz haben (ggf. mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis).
Schulden, Kfz-Finanzierungen, Rechtsanwalts- und/oder Arzt-/Therapiekosten u.ä. können im Regelfall nicht übernommen werden.
02.03.2021
Hinweis
Die Anträge auf Unterstützung finden
Sie in Kürze -> hier.
Beachten Sie dazu bitte
die -> Förderrichtlinien.
Die Anträge auf Unterstützung finden
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Beachten Sie dazu bitte
die -> Förderrichtlinien.